Airbrush & Recht

Recht


Das Thema Copyright ist ein nicht zu vernachlässigender Aspekt bei der Airbrush-Arbeit.
Zu privaten Übungszwecken darf generell jedes Motiv kopiert werden. Spritzt sich jemand einen "Garfield" aufs T-Shirt und geht damit auf die Straße, wird er keine Klage zu erwarten haben.
Gefährlich wirds auf jeden Fall, wenn Sie solch ein Motiv im großen Stil zum Verkauf anbieten. Die rechtliche Absicherung in so einem Fall setzt unbedingt eine Genehmigung des Schöpfers bzw. Vertreibers des Motivs voraus. Ein mitgespritzter "© by"-Vermerk ändert an dieser Tatsache nichts, da Sie trotzdem Geld mit fremdem Ideengut verdienen.
Auch bekannte Figuren in bisher nicht gezeigten Posen oder ähnliches dürfen so nicht vermarktet werden, da der Erschaffer der Figur das Urheberrecht schon an der Figur an sich besitzt.
Vorsicht ist geboten, wenn jeder Ihrer Bekannten bei einem "selbst erdachten" Kater, den Sie auf T-Shirts spritzen und verkaufen, nachfragt, warum Ihr Garfield z.B. grüne Ohren hat. Dann ist die Verwechslungsgefahr zur Originalfigur so groß, daß Sie im Ernstfall einen sehr gutmütigen Richter benötigen, um heil aus der Sache herauszukommen.


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